BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG BV: Neubau von 6 Doppelhaushälften, Zum Weiher 11 - 12 C, 14552 Michendorf Fassung: 20.06.2017 1. ANGABEN ZUM BAUVORHABEN Der Verkäufer wird das bestehende Grundstück in 6 neue Grundstücke teilen und jeweils 2-geschossige Doppelhaushälften mit anteiligem Grundstück (Realteilung), komplett erschlossen, verkaufen. 2. GRUNDLAGEN DER BAUAUSFÜHRUNG Grundlage der Bauausführung bilden die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, sowie die anerkannten Regeln der Bautechnik und CE-Anforderungen zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Grundlage der Ausführung ist die Baugenehmigung 00068 – 17 – 20. Änderungen aufgrund weiterer behördlicher Auflagen bleiben jedoch vorbehalten. Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wird ein Baubegleitendes Qualitätscontrolling, sowie die Begleitung der Abnahme der Hauseinheiten durchführen. Versicherungsschutz während der Bauphase besteht durch den Continentale Versicherungsverbund: Bauleistungsversicherung, GrundbesitzHaftpflichtversicherung, Gebäudesachversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. 3. ERSCHLIESSUNG Die Zuwegung erfolgt über die Straße „Zum Weiher“. Ein Teil der Kfz-Stellplätze wird über die Straße „Drosselsteig“ angedient. Die Kfz-Stellplätze Haus 12 und 12A liegen hintereinander jeweils an den Längsseiten der Häuser. Die Hausanschlüsse für Trink- und Schmutzwasser, Elektro, Gas, und Telefon werden nach den DIN-Bestimmungen, örtlichen Satzungen und Anschlussbedienungen erstellt. Das Niederschlagswasser wird auf den jeweiligen Grundstücken versickert. Die Entwässerung des Schmutzwassers erfolgt über das lokale Kanalisationsnetz. Für den Anschluss an das Breitband-TV- / Telefonnetz trifft der Verkäufer die Auswahl geeigneter Anbieter, welche den Anschluss des Gebäudes vornehmen werden. Die Kosten des Anschlusses trägt der Erwerber. Durch den Erwerber sind zusätzlich eigene Nutzungs-Verträge mit dem Anbieter abzuschließen. 1 4. ROHBAU 4.1 ENTWÄSSERUNG Die Grundleitungen innerhalb des Grundstücks und die Anschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage werden für die Schmutzwasser- sowie die Regenentwässerung aus Materialien nach technischem Erfordernis und den örtlichen Vorschriften hergestellt. Strangentlüftungen werden über Dach geführt. 4.2 ERDARBEITEN Im Bereich der Baukörper wird vorhandener Mutterboden abgeschoben und für die Wiederverwendung auf den Grundstücken gelagert. Die Fundamentgräben werden ausgehoben und der überschlüssige Aushubboden abgefahren. 4.3 GRÜNDUNG Es wird jeweils eine 25 cm dicke Stahlbetonbodenplatte als Gründung mit umlaufender Frostschutzschürze gemäß der Empfehlung aus dem Bodengutachten und nach statischen Erfordernissen ausgeführt. Als Trennlage zwischen Baugrund und Bodenplatte wird eine Sauberkeitsschicht eingebaut. Die Frostschutzschürze wird entsprechend den statischen Erfordernissen ebenfalls aus Beton hergestellt. Fundamenterdung / Potentialausgleich erfolgt unter Beachtung der Anforderungen von DIN 18014. 4.4 AUSSENWÄNDE Die Häuser werden in massiver Bauweise als kombinierter Beton-Mauerwerksbau erstellt. Die Ausführung der gesamten tragenden Konstruktion erfolgt nach den Vorgaben der statischen Berechnung. Die Außenwände werden aus 36,5 cm Porenbetonmauerwerk gemäß Statik ausgeführt. Eine schallschutztechnische Entkopplung der beiden Haushälften wird gewährleistet. Die Trennwände zwischen den Doppelhaushälften werden als Gebäudetrennwand (Doppelwand) über die gesamte Gebäudehöhe von der Bodenplatte bis zur Dachhaut ausgeführt. 4.5 INNENWÄNDE Die nicht tragenden Innenwände im EG werden aus Mauerwerk gemäß Statik ausgeführt. Im OG werden Gipskarton-Ständerwände errichtet. Im Dachgeschoss werden die Gebäudetrennwände in Massivbauweise ausgeführt. Die Innenwände erhalten eine Spachtelung oder einen Glattputz Q2. Die Installationswände werden als Gipskarton-Ständerwerk oder gleichwertig erstellt. Installationsschächte werden nach technischen Erfordernissen als GK-Schächte hergestellt. 4.6 TRAGENDE INNENWÄNDE Die tragenden Innenwände werden als Kalksandsteinmauerwerk gemäß Statik ausgeführt. 2 4.7 GESCHOSSDECKEN UND GESCHOSSHÖHEN Die Geschossdecken werden gemäß den statischen Erfordernissen als 20 cm dicke Stahlbetondecken hergestellt und unterseitig gespachtelt oder verputzt und mit Farbanstrich nach Farbkonzept des Architekten versehen. Die lichten Rohbauhöhen betragen im EG 2,70m und im OG 2,60m. In Abhängigkeit von Bodenaufbauhöhen und anderen technischen Erfordernissen liegt die lichte Fertighöhe im Allgemeinen nicht unter 2,50m. Unterhalb von technischen Einbauten oder einzelnen Konstruktionselementen können sich resultierende technisch bedingte Abweichungen ergeben. Die Decke über OG wird aus Porenbetonelementen mit guter Wärmedämmwirkung ausgeführt. Die Decken und die Deckenschräge im Dachgeschoss erhalten eine Wärmedämmung aus Mineralfaserdämmung und werden mit Gipskarton verkleidet. 4.8 TREPPEN Die tragenden Teile der Treppenanlagen vom EG zum 1.OG werden aus Porenbetonelementen hergestellt. Die Tritt- und Setzstufen werden mit Holzelementen belegt. Die Auswahl der Holzart, der Oberflächenbehandlung, des Handlaufes und des Treppengeländers erfolgt nach Mustervorlage / Bemusterung unter Berücksichtigung der Erwerberwünsche, sofern technisch möglich. Der Dachraum wird über eine Einschubtreppe mit luftdichter Zugangsklappe angebunden. 4.9 DACHKONSTRUKTION Es wird ein Walmdach als zimmermannsmäßig abgebundenes Pfettendach in Holzbauweise nach statischen und konstruktiven Erfordernissen ausgeführt. 4.10 DACHEINDECKUNG Die Dacheindeckung erfolgt mit Tondachziegeln. Die Farbe der Dachfläche ist anthrazit nach Farbkonzept des Architekten. Sofern Flachdachbereiche ausgeführt werden, wird das anfallende Regenwasser über Dachabläufe abgeführt. 4.11 KLEMPNERARBEITEN Geneigte Dächer erhalten vorgehängte Regenrinnen. Regenrinnen, Fallrohre, o.ä. einschließlich aller erforderlichen Formstücke werden aus Titanzinkblech hergestellt. 4.12 SCHALLSCHUTZ Hinsichtlich der Schallübertragungen aus fremden Wohn-und Arbeitsbereichen werden die Anforderungen des „erhöhten Schallschutzes“ gemäß Beiblatt 2 zur DIN 4109 erfüllt. Anforderungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich werden entsprechend DIN 4109 nicht vereinbart. Soweit aufgrund der in der Baubeschreibung beschriebenen Konstruktionsweise einzelner Bauteile theoretisch noch höhere Schallschutzwerte als der erhöhte Schallschutz erreichbar sein sollten, sind diese ausdrücklich nicht geschuldet. 3 Bei haustechnischen Anlagen sind erhöhte Schallschutzwerte meist nicht einzuhalten und können deshalb nicht zugesichert werden. Hierfür gelten die schallschutztechnischen Mindestanforderungen gemäß DIN 4109. Der Käufer stimmt dem ausdrücklich zu. 4.13 WÄRMESCHUTZ Die Häuser werden durch die entsprechende Konstruktion und Auswahl der Materialien entsprechend den Anforderungen der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) erstellt. Durch einen qualifizierten Fachingenieur wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Wärmeschutznachweis erstellt. In der Bauausführung werden diese Anforderungen des Wärmeschutznachweises erfüllt. Für den sommerlichen Wärmeschutz werden auf der Basis des Wärmeschutznachweises ggf. erforderliche konstruktive Maßnahmen bei der Bauausführung berücksichtigt. 5. AUSBAU 5.1 PUTZ 5.1.1 INNENPUTZ Die Wandflächen in den Wohngeschossen erhalten einen einlagigen, geglätteten Gips- oder Gips-Kalkputz, Qualitätsstufe Q2. Sofern technisch erforderlich können in Teilbereichen alternative Putz- oder Spachtelsysteme verwendet werden. 5.1.2 AUSSENPUTZ Als Außenputz kommt ein, auf Porenbeton abgestimmtes, mineralisches oder silikatbzw. silikonharzgebundenes Putz- / Leichtputzsystem mit feiner bis mittelfeiner Körnung, glatt abgerieben, einschließlich Putzarmierungsgewebe nach technischer Erfordernis zur Ausführung. Die erforderliche Widerstandsfähigkeit gegen Spritzwasserbelastung in der Sockelzone wird entsprechend DIN EN 13914 / DIN 18550-1 sichergestellt. Die Außenwände erhalten einen Dispersionsanstrich in Weiß- oder hellen Pastelltönen gemäß Farbkonzept des Architekten. 5.2 ESTRICHE In EG und 1 OG wird ein schwimmender Zement-Estrich als Heizestrich auf Dämmschicht nach den technischen Richtlinien eingebaut. 4 5.3 BODENBELÄGE 5.3.1 WOHNRÄUME Alle Räume, außer Küchen, Bäder, WC, Diele und HWR, werden mit einem Echtholzparkett gemäß Mustervorlage / Bemusterung, inkl. weiß beschichteter Fußleisten ausgeführt. Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein geeigneter Bodenbelag nach Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall mit einem Materialpreis von € 50,-/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet. Alternativ zum Parkettbelag können nach Erwerbwunsch auch Natur – oder Betonwerkstein bzw. Keramikfliesen eingebaut werden. 5.3.2 KÜCHEN, BÄDER, WC, Diele, HWR Die Bäder und WCs erhalten eine Abdichtung als Streichisolierung nach technischem Erfordernis. Küchen, Bäder, WC, Diele und HWR erhalten als Bodenbelag einen feinkeramischen Fliesenbelag inkl. Sockelfliesen gemäß Mustervorlage / Bemusterung, Format 60 x 30 cm, zementgrau verfugt, Verlegung gerade mit Kreuzfuge. Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein geeigneter Bodenbelag nach Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall mit einem Materialpreis von € 30,-/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet. 5.4 WAND UND DECKENBELÄGE 5.4.1 BÄDER, WC Die Bäder und WCs erhalten eine Abdichtung als Streichisolierung nach technischem Erfordernis. Die Wände der Bäder und WC erhalten in Teilbereichen einen feinkeramischen Fliesenbelag inkl. Sockelfliesen gemäß Mustervorlage / Bemusterung, Format 60 x 30 cm, zementgrau verfugt, Verlegung gerade mit Kreuzfuge. Im Bereich der Duschen werden die Fliesen raumhoch, im Bereich der Badewannen, Waschbecken und WC bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m ausgeführt. Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein Belag nach Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall mit einem Materialpreis von € 30,/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet. Bei Wahl von Mosaikfliesen oder größeren Fliesenformaten erfolgt für den erhöhten Verlegeaufwand eine Mehrpreisberechnung. Die nicht gefliesten Wandbereiche, sowie die Decken erhalten einen Gips-und/oder Spachtelputz in Oberflächenqualität Q2 inkl. Dispersionsanstrich, Farbe weiß. 5.4.2 KÜCHEN, WOHN- / ESS- UND SCHLAFRÄUME, DIELE, HWR Sämtliche massiven Wände und Decken der vorgenannten Bereiche erhalten einen einlagigen, geglätteten Gips- oder Gips-Kalkputz. Die Oberflächen von 5 Trockenbauwänden werden gespachtelt und geschliffen. Alle Qualitätsstufen Q2, inkl. Dispersionsanstrich, Farbe Weiß. Der offene Küchenbereich erhält an der Installationswand einen Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsplatte, ca. 60 cm hoch, Lage und Größe richten sich nach der vorgesehenen Küche. Liegen zum Ausführungsbeginn keine ausreichenden Informationen für die Ausführung vor, erfolgt diese nach billigem Ermessen des Verkäufers. Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein Belag nach Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Der bemusterte Belag wird in diesem Fall mit einem Materialpreis von € 30,-/m2 (inkl. MwSt.) verrechnet. Bei Wahl von Mosaikfliesen oder größeren Fliesenformaten erfolgt für den erhöhten Verlegeaufwand eine Mehrpreisberechnung. 5.5 METALLBAUTEILE Sofern entsprechend Erwerberauswahl Stahl-Geländer an Treppen gewünscht sind, werden diese mit Korrosionsschutz versehen und entsprechend Erwerberwunsch geeignet farbig beschichtet. Alle übrigen notwendigen Metallbauteile, wie z.B. Lüftungsgitter, Abdeckungen, etc. werden entweder als verzinkte Konstruktionen, oder aus rostfreiem Material hergestellt. 5.6 FENSTER 5.6.1 FENSTERELEMENTE, VERGLASUNG Sämtliche Fensterelemente und Verglasungen werden gemäß den Anforderungen des Wärmeschutznachweises ausgeführt. Die Fenster besitzen mindestens den nach EnEV erforderlichen uw-Wert. Eingebaut werden CE-konforme Kunststofffenster mit Dreifachverglasung, Profilfarbe außen anthrazit, innen weiß nach Gestaltungskonzept des Architekten. Für den sommerlichen Wärmeschutz werden auf der Basis des Wärmeschutznachweises ggf. erforderliche konstruktive Maßnahmen (z.B. Sonnenschutzverglasung, Verschattungseinrichtungen, u.Ä.) bei der Bauausführung berücksichtigt. Die Wahl der Maßnahmen liegt beim Verkäufer. Zu öffnende Fenster erhalten Dreh- oder Drehkippbeschläge mit Griffoliven nach Mustervorlage / Bemusterung. Die Fenster und Fenstertüren des EG und OG erhalten Rollläden mit AluminiumLamellen in Aufsatzkästen, sowie Schwenkgurtwickler. Optional können elektromotorisch betriebene Rollläden ausgeführt werden. Bei großen Fensteranlagen kann eine Teilung in mehrere Rollläden je FenstertürElement technisch erforderlich werden. Der Verkäufer behält sich vor, Verglasungen von Fenstern / Fenstertüren von WC / Bädern im EG ggf. in blickdichter aber lichtdurchlässiger Ausführung herzustellen. 6 Absturzsicherungen an Fenstern mit niedriger Brüstung oder bodentiefen Fenstern des OG werden als außenliegende Stahlrahmen mit Flachstahl- / Rundprofilen in feuerverzinkter Ausführung hergestellt. Die Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoss werden in einbruchhemmender Ausführung der Widerstandsklasse RC 2 (früher WK 2) ausgeführt. 5.6.2 FENSTERBÄNKE AUSSEN / INNEN Die Außenfensterbänke werden aus Aluminium hergestellt und unterseitig mit einer Anti-Dröhn-Beschichtung versehen. Die Terrassentüren im EG erhalten eine trittfeste und rutschsichere Ausführung. Die Innenfensterbänke bestehen aus geschliffenem und poliertem Naturstein gemäß Mustervorlage / Bemusterung. 5.6.3 TERRASSENRINNEN Nach technischem Erfordernis werden am Übergang von bodentiefen Fensterelementen zu Terrassenflächen Rinnen mit verzinkten Gitterrosten vorgesehen. 5.7 TÜREN UND TORE 5.7.1 HAUSEINGANGSTÜR, BRIEFKÄSTEN, KLINGELANLAGEN Die Hauseingangstüren werden gemäß Planung des Architekten in der Farbe anthrazit als Kunststoff- / Metallkonstruktionen hergestellt. Die Beschläge werden einbruchhemmend nach Widerstandsklasse RC 2 ausgeführt. Die Türen erhalten ein Sicherheitsschloss mit Dreifachverriegelung, Türgriffe und Beschläge aus Edelstahl nach Mustervorlage / Bemusterung, alternativ nach technischem Erfordernis. Die Gebäude erhalten jeweils eine einheitliche Klingel- / Gegensprechanlage (optional) und einen einheitlichen Briefkasten entsprechend Planungskonzept des Architekten und Wahl des Verkäufers. Die Oberflächen der Anlagen werden entweder aus Edelstahl, oder farbig beschichtet, nach Farbkonzept des Architekten ausgebildet. Der Verkäufer behält sich vor, die Positionierung / Beschaffenheit von Klingel- / Gegensprechanlage / Briefkasten zu verändern. 5.7.2 INNENTÜREN Alle Innentüren werden als Röhrenspantüren mit Holz- / HolzwerkstoffUmfassungszarge (Oberfläche matt / Farbe weiß) ausgeführt. Die lichte Durchgangshöhe der Türen beträgt ca. 2,10 m. Alle Innentüren werden mit Metall-Drückergarnituren entsprechend Mustervorlage / Bemusterung und Bundbartschlössern ausgestattet, Bad/WC erhalten verriegelbare Badbeschläge. 7 6. WÄRMEERZEUGUNGS-ANLAGEN 6.1 HEIZUNGSANLAGE, WARMWASSER Die Heizungs- und Warmwasserversorgung der Gebäude erfolgt jeweils über GasBrennwertkessel mit solarer Unterstützung für Heizung und Trinkwassererwärmung. Der Gas-Hausanschluss erfolgt gemäß der Vertragsbedingungen mit der Firma NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG. Auf dem Dach werden jeweils solar-thermische Kollektoren in der erforderlichen Größe errichtet. 6.2 LEITUNGEN Die Leitungsführung erfolgt ab HWR in verkleideten Schächten und/oder im Fußbodenaufbau. Dimensionierung und Materialwahl der Leitungen erfolgen nach technischen Erfordernissen. Die thermische Isolierung der Leitungen erfolgt gemäß EnEV. An geeigneter Stelle wird innerhalb jeder Etage ein Heizkreisverteilerschrank zur Aufnahme der Heizkreisregler installiert. 6.3 FUSSBODENHEIZUNG Alle Aufenthaltsräume, Bäder/WC und Flure werden mit einer separat regelbaren Fußbodenheizung ausgeführt. Die Steuerungseinheiten werden aus dem bemusterten Schalterprogramm gewählt. Für den optionalen Anschluss eines elektrisch betriebenen Handtuchwärmekörpers wird in den Bädern des OG ggf. an geeigneter Stelle eine Steckdose 230V vorgesehen. 6.4 FESTBRENNSTOFF-KAMINÖFEN Die Wohn-/ Esszimmer im EG erhalten optional einen Festbrennstoffkaminofen nach technischem Erfordernis und Wahl des Verkäufers. Der Anschluss erfolgt raumluftunabhängig über einen Schornstein mit separater Zuführung der Verbrennungsluft und Kondensatauffang. Die Lage des Kaminofens und des Schornsteins richten sich nach technischen Erfordernissen. Aus brandschutztechnischen Gründen müssen bestimmte Abstände zu brennbaren Materialien eingehalten werden. Sofern Parkett oder andere brennbare Bodenbeläge im Bereich des Kaminofens verwendet werden, erhalten diese vor dem Kaminofen ein Schutz aus nicht brennbarem Material (Glas oder Metall) entsprechend der technischen Erfordernisse. 7. SANITÄRINSTALLATIONEN 7.1 LEITUNGEN, INSTALLATION Der Hausanschluss erfolgt durch den Anschluss an das öffentliche Netz des Wasser- Abwasserzweckverband ‘‘Mittelgraben‘‘ MWA GmbH. Die Wasserleitungen und Hausanschlüsse werden nach Vertragsbestimmungen des Wasser- Abwasserzweckverband ‘‘Mittelgraben‘‘ für die Wasserversorgung (VBW) 8 verlegt. Die Leitungen werden nach EnEV gedämmt. Als Rohrmaterial wird Edelstahl, Kupfer oder Kunststoff verwendet. Zur Schonung der Armaturen und der Leitung werden hinter der vom Versorgungsträger installierten Wasseruhr ein Feinfilter und ein Druckminderer eingebaut. Damit werden mögliche Fließgeräusche und eine Verschmutzung der Leitungen deutlich reduziert. 7.2 EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE / ARMATUREN Die Bestückung und Positionierung der Einrichtungsgegenstände in den Sanitärräumen erfolgt gemäß Vertragsplanung bzw. Mustervorlage / Bemusterung. Standardmäßig werden alle Einrichtungsgegenstände wie Bade- / Duschwannen sowie Toiletten und Handwaschbecken in der Farbe Weiß eingebaut. Zum Einbau kommen Markenfabrikate (z.B. Duravit, Keramag und Ravak). Geplant sind folgende oder gleichwertige Fabrikate: Bad (OG): Eingebaut wird eine Körperformbadewanne ca. 170/75 cm, mit Ab- und Überlaufgarnitur, Wannenfüll- und Brause-Einhandmischer als Wandaufputzarmatur, Handbrause mit Schlauch und Wandhalterung. Weiterhin wird ein Waschtisch aus Keramik ca. 65 cm. breit ein Einhandmischer mit Ablaufgarnitur sowie ein Tiefspül-WC, wandhängend, aus Keramik, mit Kunststoffsitz und Unterputzspüllkasten mit Spartaste installiert. Das Bad erhält zusätzlich zu den Fußbodenheizungssystemen einen weißen, einbrennlackierten Handtuchheizkörper mit Thermostatventil (optional mit zusätzlichem integriertem elektrischem Heizelement). WC / Dusche (EG): Eingebaut wird eine Duschwanne mit Brause-Einhandmischer als Wandaufputz inkl. Handbrause mit Flexschlauch und ca. 90 cm. verchromter Wandstange sowie ein Handwaschbecken aus Keramik, ca. 45 cm breit, mit Einhandmischer und Ablaufgarnitur, sowie ein Tiefspül-WC, wandhängend, aus Keramik, mit Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten mit Spartaste. Küchen/HWR: Aufgrund der zu erwartenden Individualwünsche werden keine Kücheneinrichtungen geliefert. Es werden jedoch sämtliche Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom angebaut. Die Lage der Anschlüsse wird entsprechend der Planung ausgeführt, kann aber bei rechtzeitiger Bekanntgabe seitens Erwerbers auch abweichend angeordnet werden. Eine Abluftführung für Dunstabzugshauben ist nicht vorgesehen. Erwerberseitig ausgeführte Dunstabzugshauben müssen im Umluftbetrieb arbeiten. Ein Waschmaschinenanschluss mit Siphon und Absperrhahn befindet sich im Hauswirtschaftsraum. Accessoires wie Handtuchhalter, Papierrollenhalter, WC-Bürsten, Spiegel, oder ähnliches gehören nicht zum Leistungs- und Lieferumfang. 9 7.5 AUSSENZAPFSTELLEN Die Gebäudehälften erhalten im Gartenbereich je eine frostsichere Außenzapfstelle. 8. LÜFTUNG Auf der Grundlage eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 wird der erforderliche Luftwechsel der Gebäude berechnet. Der erforderliche Luftwechsel wird durch Fensterfalzlüfter, oder andere geeignete Maßnahmen entsprechend Lüftungskonzept sichergestellt. 9. ELEKTROINSTALLATIONEN 9.1 LEITUNGEN, LEITUNGSFÜHRUNG, SCHALTERPROGRAMM Jedes Haus erhält einen eigenen Stromanschluss gemäß Vertragsbedingungen mit der Firma E.DIS AG Regionalbereich West Brandenburg. Die Kabel- und Leitungsführung wird unter Putz ausgeführt. Die gesamte Installation wird nach den einschlägigen Vorschriften (DIN, VDE und EVU) ausgeführt. Die Installation erfolgt als Unterputz-Installation. Die Stromverteilung besteht aus Zählerschrank, Zähler und Stromkreisverteiler. Die Elektroausstattung des Hauses wird in der Farbe Weiß nach Mustervorlage / Bemusterung installiert. Der Ausstattungsumfang der Elektroinstallation (z.B. die Anzahl der Stromkreise, Auslässe, Steckdosen / Geräteanschlussdosen, usw., erfolgt in Anlehnung an DIN 18015, Teil 2 gemäß nachfolgender Einzelaufstellung. Die Anordnung der Installationen erfolgt gemäß Fachplanung. 9.2 UMFANG UND INSTALLATIONSBEREICHE 9.2.1 HAUSEINGÄNGE, FASSADE UND AUSSENBEREICHE Die Beleuchtung der Hauseingangsbereiche erfolgt über je eine HausnummernLeuchte mit Dämmerungsschalter. Die Fassadenbeleuchtung erfolgt für alle Gebäude einheitlich entsprechend Gestaltungskonzept des Architekten. Jede Terrasse erhält an geeigneter Stelle eine von innen schaltbare Außensteckdose. Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn können optional ergänzende elektrische Leitungen, Steckdosen und Außenleuchten im Bereich der Außenanlagen realisiert werden. 10 9.2.2 INSTALLATION RÄUME Schlaf oder Wohnraum 1 OG (R1) 2 Wandlichtauslässe mit Schalter 1 Dreifachsteckdose 2 Doppelsteckdosen 1 Steckdose für Telefon 1 TV-Anschluss Schlaf oder Wohnraum 1 OG (R2) 2 Wandlichtauslässe mit Schalter 1 Dreifachsteckdose 2 Doppelsteckdosen 1 TV-Anschluss Schlaf oder Wohnraum 1 OG (R3) 2 Wandlichtauslässe mit Schalter 1 Dreifachsteckdose 2 Doppelsteckdosen 1 Steckdose für Telefon 1 TV-Anschluss Wohnen/Essen EG 4 Wandlichtauslässe mit Schalter 2 Dreifachsteckdosen 2 Doppelsteckdosen 1 Steckdose für Telefon / 1 TV-Anschluss 1 Schalter Außensteckdose Küche 7 Steckdosen 2 Wandlichtauslässe mit Schalter 1 Auslass für Oberschrankbeleuchtung 1 Auslass für Arbeitsplatzbeleuchtung 4 Doppelsteckdosen 1 Anschluss für Dunstabzug 1 Herdanschlussdose 400 V 1 Spülmaschinenanschlussdose 1 Kühlschranksteckdose Flur 1 OG Wandlichtauslass mit Schalter 1 Steckdose Flur EG 1 Deckenlichtauslass mit Schalter 2 Steckdosen Bad 1. OG 1 Deckenlichtauslass mit Schalter 3 Steckdosen 2 Wandlichtauslässe neben Spiegel 11 4 LED-Spots in Ausschaltung mit Kontrollleuchte (optional: 1 Steckdose für Handtuchheizkörper) WC/Dusche EG 1 Deckenlichtauslass mit Schalter 1 Steckdose 1 Wandlichtauslass HWR EG 1 Deckenlichtauslass mit Schalter 2 Dreifachsteckdosen 1 Waschmaschinenanschluss 1 Trockneranschluss 9.2.3 RAUCHWARNMELDER Für die Bereiche Flur, Wohnen/Essen, Schlafzimmer und Kinderzimmer sind Rauchmelder gemäß der Landesbauordnung im enthalten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt dem Nutzer. 10. INSTALLATIONEN TELEKOMMUNIKATION Für den Anschluss an das Breitband-TV- / Telefonnetz trifft der Verkäufer die Auswahl geeigneter Anbieter, welche den Anschluss des Gebäudes vornehmen werden. Die Kosten des Anschlusses trägt der Erwerber. Durch den Erwerber sind zusätzlich eigene Nutzungs-Verträge mit dem Anbieter abzuschließen Der Verkäufer realisiert den Anschluss innerhalb des Gebäudes bis Anschlussdose TV- / Telefon entsprechend der Festlegungen aus dem Punkt „INSTALLATION RÄUME“. Bei Erwerb vor Ausführungsbeginn, können optional zusätzliche Leerrohre für zukünftige weitere Leitungen vorgesehen werden. Die Anschlussdosen erhalten eine Abdeckung in der Farbe Weiß. Der Einbau der weiteren Leitungen und die Ausstattung mit Geräteanschlüssen u.ä. werden nicht durch den Verkäufer vorgenommen. 11. AUSSENANLAGEN 11.1 TERRASSENABTRENNUNGEN / TERRASSEN / TRAUSTREIFEN Die Anlage der Terrassen wird nach dem Bebauungskonzept des Architekten entsprechend Lageplan erfolgen. Die Terrassen erhalten auf einer geeigneten Unterkonstruktion einen Belag aus Betonsteinplatten gemäß Mustervorlage / Bemusterung, Format 40 x 40 cm), einschließlich erforderlicher Kantensteine. Vor Ausführungsbeginn kann alternativ ein geeigneter Bodenbelag nach Wahl des Erwerbers ausgeführt werden. Wertansatz inkl. Verlegung: € 80,-/m2 Einzelhandelslistenpreis 12 Sofern in Bereichen des Gebäudesockels kein Belag im Sinne von Zuwegungen, Terrassen, o.ä. ausgeführt wird, erhält der Gebäudesockel einen Spritzschutz in Form eines Traufstreifens aus Kies. Es bleibt vorbehalten, Schotter statt Kies auszuführen). Die Terrassenabtrennung (Sichtschutz) ist in massiver Bauweise und entsprechend der Fassadenplanung des Architekten mittig der Haushälften geplant. Der Verkäufer behält sich vor eine andere Form der Ausführung des Sichtschutzes zu wählen. 11.2 ZUWEGUNGEN / KFZ-STELLPLÄTZE / MÜLLSTANDPLATZ Die Anlage der Privatwege, der jeweils 2 Kfz-Stellplätze und des Müllstandplatzes jedes Objektes wird nach dem Bebauungskonzept des Architekten entsprechend Lageplan erfolgen. Für die Kfz-Stellplätze werden Rasengittersteine / -elemente aus Beton (Farbe Grau), alternativ aus Kunststoff (Farbe Grün) ausgewählt. Die Privatwege und der Müllstandort werden in der Ausführung dem Plattenbelag der Terrassen einschließlich Kantensteinen angepasst. Der Verkäufer behält sich vor eine andere Form der Ausführung / des Materials zu wählen. 11.3 BEPFLANZUNGEN / ENTWÄSSERUNG / EINFRIEDUNGEN Die nicht befestigten Grundstücksflächen werden mit Rasenansaat versehen. Die Müllstandorte erhalten als Sichtschutz eine Heckenbepflanzung nach Wahl des Verkäufers. Eine weitere Bepflanzung ist nicht vorgesehen. Der vorhandene bzw. zu liefernde Oberboden wird mit wechselnden Dicken, und Oberboden-Feinplanie hergestellt. Die Freiflächen sind dabei nicht überall eben, sondern entsprechend Topographie und technischem Erfordernis auch überhöht, geneigt bzw. geböscht. Anfallendes Regenwasser wird auf dem Grundstück versickert. Geplant ist eine Rigolen-Versickerung. Der Verkäufer behält sich vor andere Formen der Ausführung nach technischem Erfordernis / Ermessen zu wählen. Tore und Einfriedungen, z.B. Zaunanlagen, Hecken u.Ä., an den Grundstücksgrenzen, sind nicht vorgesehen. 12. SONSTIGES 12.1 WOHNFLÄCHENERMITTLUNG Die Wohnflächen wurden nach Wohnflächenverordnung und auf Grundlage der Bauantragsplanung des Architekten ermittelt. Dabei wurden die Flächen der Balkone und Terrassen mit 50 % angerechnet. 13 12.2 PLANABWEICHUNGEN / ÄNDERUNGEN Aufgrund bautechnischer oder behördlicher Erfordernisse oder durch die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Objektplanung sind Abweichungen zur Vertragsplanung möglich. Änderungen in der Ausführung bzw. Ausstattung bleiben bei gleicher Qualität vorbehalten, sofern sie den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten des Kaufgegenstandes nicht wesentlich verändern. Das in den Zeichnungen und Visualisierungen dargestellte Mobiliar, einschließlich der Küchenausstattung, mit Ausnahme der Sanitärobjekte in Bädern, Duschbädern und WC gehört nicht zum Leistungs-und Lieferumfang. Gleiches gilt für ggf. dargestellte Bepflanzungen. 12.3 ERWERBERSONDERWÜNSCHE / HINWEISE ZUR NUTZUNG Die vorliegende Beschreibung legt die Standardqualität von Bau und Ausstattung fest, die für die Realisierung dieses Vorhabens gewählt wurde. Daneben gibt es für Erwerber natürlich Möglichkeiten der Individualisierung. Sonderwünsche werden gesondert kalkuliert und können zu Mehrkosten führen, sofern sie über dem beschriebenen Standard liegen. Bei solchen Änderungen kann es zu Planungskosten kommen, die durch den Erwerber zu tragen sind. Erwerbersonderwünsche können nur soweit es der Planungs- und Bautenstand erlauben berücksichtigt werden. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall, dass durch die Sonderwünsche keine Änderungen zu den genehmigten Bauplänen oder öffentlich-rechtlichen Anforderungen notwendig werden und fremdes Eigentum nicht beeinträchtigt wird. In den ersten beiden Jahren nach Baufertigstellung ist - wie in jedem Neubauvorhaben – unbedingt darauf zu achten, dass Schränke, Schrankwände und Einbauten von den Außenwänden abgerückt werden (ca. 5cm) und eine ausreichende Hinterlüftung gewährleistet wird. In diesem Zeitraum sind auch erhöhte Maßnahmen zur Durchlüftung der Räume erforderlich. Die Parkettböden aus Holz erfordern ein gesundes Raumklima, welches bei ca. 20°C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 - 60% erreicht ist. Bedingt durch die jahreszeitlichen Schwankungen der relativen Luftfeuchtigkeit können sich leichte Aufwölbungen oder mehr oder minder große Fugen bilden. Insbesondere während der Heizperiode sind diese Fugenbildungen unvermeidbar, was an der materialtypischen Eigenschaft des Holzes liegt. 14